Wie gelangen sie zu mir

Gemäß der Richtlinien der Heilmittelverordnung (§124 Abs.I SGB V) führe ich logopädische Leistungen aller Störungsbilder auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung durch. Ich nehme Patienten jeder gesetzlichen Krankenkasse, sowie Privatpatienten an. Diese erhalten einen separaten Behandlungsvertrag, in dem die geltenden Preise festgelegt sind. Diese werden dann zu dem versicherten Satz oder durch die Beihilfe mit beglichen.

Für den Beginn einer logopädischen Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die sprachtherapeutische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Diese erhalten Sie je nach Störungsbild bei ihrem:

  • HNO-Arzt,
  • Kinderarzt,
  • Kinderpsychologen
  • Neurologen,
  • Kieferorthopäden/Zahnarzt,
  • von ihrem Allgemeinarzt/Hausarzt
  • oder durch die Phoniatrie/ SPZ (sozialpädiatrisches Zentrum) bspw. in Halle/Saale

Hausbesuche sind bei ärztlicher Verordnung möglich.

Einen Therapiebericht erhält der behandelnde Arzt am Ende eines Therapiezyklus oder nach Anforderung. Ich arbeite generell in Absprache mit den verordnenden Ärzten und in enger Einbeziehung der Angehörigen.

In meiner Praxis gehören Elternarbeit und Angehörigenberatung zu den Selbstverständlichkeiten meiner Arbeit.

Den Eltern/Angehörigen wird stets die Gelegenheit gegeben, in den Therapiestunden anwesend zu sein. Falls es der Ablauf erlaubt, werden sie auch in die Therapie einbezogen.